Bio Siegel Qualität

Welche Produkte dürfen das Bio-Siegel tragen?

Mit dem staatlichen Bio-Siegel dürfen alle Produkte gekennzeichnet werden, die entsprechend der Verordnung zum Ökologischen Landbau (EG-Vo Nr.834/2007 in Verbindung mit EG-VO Nr. 889/2008) produziert und kontrolliert sind und deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (diese sind in einem Anhang der EU-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutaten und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Für die Rotbäckchen-Säfte werden bereits seit Jahrzehnten Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau verwendet. Seit der Entwicklung des einheitlichen EU-Bio-Siegels im Jahr 2001 ist dieses Symbol auch auf den Rotbäckchen-Etiketten zu finden, da es für die Mehrheit der Verbraucher als sichere Orientierungshilfe gilt.